AGB für Sportveranstaltungen der Damper Beachcup GbR - Stand 01.01.2019



§ 1

Anwendungsbereich - Geltung

(1) Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis (Organisationsvertrag) zwischen den Teilnehmern und der Damper Beachcup GbR m (Veranstalter )(Organisationsvertrag). Durch die Anmeldung für eine Sportveranstaltung werden diese Bedingungen vom Teilnehmer als Rechtsgrundlage akzeptiert.

Der Veranstalter übernimmt die organisatorische Durchführung von Sportveranstaltungen, so wie sie den Teilnehmern vor Vertragsschluss bekanntgegeben werden. Wesentliche Änderungen im vorgesehenen Ablauf werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Dienstleistungen im Umfeld der Sportveranstaltung werden, soweit vorhanden, von Kooperationspartnern erbracht und sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.



§ 2

Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist grundsätzlich jeder, der die in der Veranstaltungsausschreibung vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt und körperlich gesund ist. Teilnehmer mit gesundheitlichen Beschwerden nehmen auf eigenes Risiko an den Sportveranstaltungen teil.

Eigene Sportgeräte und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Veranstalters zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen.



(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der Veranstaltung auch zum Selbstschutz auszuschließen.

Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von den Veranstaltern abgegeben werden.



§ 3

Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung

(1) Die Anmeldung kann schriftlich auf einem gesondert bei dem Veranstalter anzufordernden Formular oder per Online-Anmeldung über das entsprechende "Web-Formular" im Internet unter www.damper-beachcup.de erfolgen.

(2) Zahlungen können nur per Überweisung an das im Internet oder der Anmeldebestätigung bekannt gegebenes Konto erfolgen. Anmeldungen ohne Gutschrift bzw. Zahlungseingang des Teilnehmerbeitrages mindestens eine Woche vor dem Beginn der Veranstaltung werden grundsätzlich nicht akzeptiert.

(3) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt einer Online-Anmeldung eine Anmeldebestätigung. Der Geldeingang wird nicht extra bestätigt. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung schuldhaft falsche Angaben insbesondere zu personenbezogenen Daten gemacht oder sich in vorangegangenen Veranstaltungen sich nicht an die Weisungen der Veranstalter gehalten hat. Dies gilt insbesondere für Spielklassenbeschränkungen der Sportveranstaltungen.

(4) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nicht übertragbar. Die persönlichen Daten sind bei der Anmeldung anzugeben ung ggf. dem Veranstalter in geeigneter Form nachzuweisen.

(5) Treten gemeldete Teilnehmer ohne Angabe von Gründen nicht zum Start an oder erklären eine Woche oder später vor der Sportveranstaltung die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht unabhängig vom Grund der Absage kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Für ein Turnier im Ausland beträgt die Frist nach Satz 1 einen Monat.

(6) Die Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages kommt im Übrigen nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist.

(7) Der Veranstalter setzt ggf. ein organisatorisches Limit an Teilnehmern/Mannschaften fest, das in der Ausschreibung der Sportveranstaltung bekannt gegeben wird. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden angenommen, haben jedoch keine Teilnahmegarantie. Im Fall der Nichtteilnahme wird das evtl. bereits gezahlte Startgeld zurückerstattet.



§ 4

Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.

(2) Der Veranstalter haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Sach- und Vermögensschäden; ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet - außer bei Vorsatz - nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Vertreter und Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportveranstaltungen. Es obliegt den Teilnehmern, ihren Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und die vom Veranstalter bereitgestellten Gesundheitshinweise zu beachten.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände.



§ 4a

Besonderheit Beachvolleyballveranstaltungen in Damp

Die Nutzung der Einrichtungen der ostsee resort damp GmbH für die Dauer der Sportveranstaltung (inkl. An- und Abreisetag) sind nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses und wird von der ostsee resort damp GmbH lediglich geduldet. Dazu zählen u.a. die Nutzung der Parkplätze, der Sanitären Einrichtungen sowie das Zelten am Strand. Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf diese Nutzungsmöglichkeit. Die ostsee resort damp GmbH kann die Nutzung jederzeit untersagen oder ihr Hausrecht ausüben, ohne dass die Gültigkeit des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstalter betroffen ist. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.



§ 5

Datenerhebung und -verwertung

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die gem. Abs. 1 erhobenen personenbezogenen Daten für die Beschriftung von Urkunden, Pokalen und sonstigen Siegeszeichen verwendet und ggf. öffentlich ausgestellt werden.

(4) Es werden ggf. Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein, Mannschaftsname und Ergebnis (Platzierung) der Teilnehmer zur Darstellung von Starter- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnisse wie Programmheft, Teilnehmerliste, Ergebnisliste sowie Internet) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.

(5) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gem. vorstehender Absätze 2, 3 und 4 gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder eMail widersprechen und eine Löschung seiner Daten verlangen. Ebenso kann er auf gleichem Wege darüber Auskunft verlangen, welche Daten gespeichert worden sind.



§ 6

Verschiedenes

(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung und Teilnahme an der Sportveranstaltung sowie Ansprüchen aus dem Geschäftsbetrieb des Veranstalters ist Eckernförde.



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